Leineschloss

Michael Kneip

 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Partner

 

Rechtsanwalt Kneip ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen. Rechtsanwalt Kneip ist seit 01.01.2017 geschäftsführender Gesellschafter der Sozietät. Seit dem Ausscheiden von Rechtsanwalt Schulz am 01.01.2017 firmiert die Sozietät unter der heutigen Bezeichnung Kneip Löhr.

RA Kneip verfügt über langjährige Erfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung und ist für eine lösungsorientierte Arbeitsweise bekannt. Die baubegleitende Rechtsberatung umfasst auch die juristische Projektsteuerung nach großen Wasser- und Feuerschäden. Dies umfasst die Vertragsgestaltung hinsichtlich der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen einschließlich der Definition von Meilensteinen für die jeweiligen Projekte („weiße Baustelle“).

RA Kneip verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegenüber Architekten und Ingenieuren. Dies bezieht sich sowohl auf die außergerichtliche, als auch die gerichtliche Tätigkeit. Rechtsanwalt Kneip ist zudem in zahlreichen Baugroßschäden für Architektur- und Ingenieurbüros bundesweit aktiv.

RA Kneip vertritt Architekten und Ingenieure und Baufirmen in zahlreichen selbständigen Beweisverfahren und Prozessen.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Versicherungsrecht und hier insbesondere in der Beratung bei großen Feuer- und Wasserschäden, insbesondere der Durchführung und Abwicklung der Sanierung sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherern und Verantwortlichen (Regress). Hierbei kann er seine baurechtlichen Kenntnisse besonders einbringen.

 

 

 

Urteile


Wohngebäudeversicherung. Verjährung von (weiteren) Deckungsansprüchen. Anwendung der Übergangsvorschrift Art. 3 EGVVG

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Standort: OLG Frankfurt am Main

Jahr: 19.09.2018


Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungsausschluss Erfüllungsklausel bei Arbeiten an einem Flachdach bei Erstellung einer Dachbegrünung

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Standort: LG Hannover

Jahr: 10.09.2018


Gebäudeversicherung. Leistungsfreiheit des VR wegen Eigenbrandstiftung. Repräsentantenstellung des Vaters

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Standort: OLG Oldenburg

Jahr: 06.06.2018


Ein Feststellungsurteil mit Tücken

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Standort: LG Hannover

Jahr: 02.10.2018


Wohngebäudeversicherung: Vorsätzliche Herbeiführung des Brandes in der versicherten Villa durch VN, der durch das Feuer im Objekt eingeschlossen wurde und durch die Feuerwehr gerettet werden musste

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Standort: OLG Braunschweig

Jahr: 02.07.2014


Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen verschwiegenem Vorversicherer, und -schaden sowie Kündigung des Vorvertrages durch den VR

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Standort: OLG Hamm

Jahr: 28.11.2012


Gebäudeversicherung: Arglistige Täuschung bei Vertragsschluss über Absicht, in dem zu versichernden Objekt ein Bordell zu betreiben, Zurückverweisung wegen fehlerhafter Beweiswürdigung durch Unterlassen einer Gegenüberstellung zweier Zeugen

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Standort: OLG Naumburg

Jahr: 05.12.2013


Gebäudeversicherung: Versagung der Neuwertspitze, da geplantes Mehrfamilienhaus nicht mit dem im Zeitpunkt des Brandes erfolgten Hotelbetrieb vergleichbar

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Standort: OLG Celle

Jahr: 25.10.2017


Hausratversicherung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Einbruchdiebstahls aufgrund diverser Indizien

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Standort: OLG Celle

Jahr: 01.07.2014


Inhaltsversicherung: Versagung von Prozesskostenhilfe nach zulässiger Beweisantizipation: äußeres Bild verneint, da vorhandene Spuren schon vor angeblichem Einbruch vorhanden und für gewaltsames Überwinden ungeeignet

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Standort: OLG Celle

Jahr: 25.10.2017


Gebäudeversicherung: Versagung der Neuwertspitze, da geplantes Mehrfamilienhaus nicht mit der im Zeitpunkt des Brandes erfolgten Nutzung vergleichbar; neue Planung in 2. Instanz wegen Ablauf der 3-Jahres-Frist irrelevant

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Standort: OLG Celle

Jahr: 18.12.2017