Michael Kneip
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Partner
Rechtsanwalt Kneip ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen. Rechtsanwalt Kneip ist seit 01.01.2017 geschäftsführender Gesellschafter der Sozietät. Seit dem Ausscheiden von Rechtsanwalt Schulz am 01.01.2017 firmiert die Sozietät unter der heutigen Bezeichnung Kneip Löhr.
RA Kneip verfügt über langjährige Erfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung und ist für eine lösungsorientierte Arbeitsweise bekannt. Die baubegleitende Rechtsberatung umfasst auch die juristische Projektsteuerung nach großen Wasser- und Feuerschäden. Dies umfasst die Vertragsgestaltung hinsichtlich der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen einschließlich der Definition von Meilensteinen für die jeweiligen Projekte („weiße Baustelle“).
RA Kneip verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegenüber Architekten und Ingenieuren. Dies bezieht sich sowohl auf die außergerichtliche, als auch die gerichtliche Tätigkeit. Rechtsanwalt Kneip ist zudem in zahlreichen Baugroßschäden für Architektur- und Ingenieurbüros bundesweit aktiv.
RA Kneip vertritt Architekten und Ingenieure und Baufirmen in zahlreichen selbständigen Beweisverfahren und Prozessen.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Versicherungsrecht und hier insbesondere in der Beratung bei großen Feuer- und Wasserschäden, insbesondere der Durchführung und Abwicklung der Sanierung sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherern und Verantwortlichen (Regress). Hierbei kann er seine baurechtlichen Kenntnisse besonders einbringen.