Bau- und Architektenrecht
Jedes Bauvorhaben ist unterschiedlich und hat seine Besonderheiten sowohl unter tatsächlicher als auch unter rechtlicher Betrachtung. Diese Besonderheiten müssen sowohl in der außergerichtlichen Beratung, als auch im Rechtsstreit erkannt, berücksichtigt und aufgegriffen werden.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung und sind für eine lösungsorientierte Arbeitsweise bekannt. Unser Tätigkeitsfeld beginnt bereits mit der Gestaltung bzw. Prüfung der Verträge für Generalplaner, Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer und der Unterstützung im Rahmen der Vertragsanbahnung. Bei während der Bauphase auftretender Probleme wie z.B. der Feststellung erheblicher Mängel, der Bedenkenanmeldung eines Unternehmers im Hinblick auf die Vorleistungen oder der Insolvenz eines Beteiligten ist eine schnelle Lösung erforderlich, um die ordnungsgemäße und fristgerechte Fertigstellung des Bauvorhabens nicht zu gefährden.
Unsere baubegleitende Rechtsberatung umfasst aber auch die juristische Projektsteuerung nach großen Wasser- und Feuerschäden. Dies umfasst die Vertragsgestaltung hinsichtlich der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen einschließlich der Definition von Meilensteinen für die jeweiligen Projekte („weiße Baustelle“).
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegenüber Architekten und Ingenieuren. Dies bezieht sich sowohl auf die außergerichtliche als auch die gerichtliche Tätigkeit. Rechtsanwalt Kneip ist zudem in zahlreichen Baugroßschäden für Architektur- und Ingenieurbüros bundesweit aktiv.
Wir vertreten Architekten und Ingenieure sowie Baufirmen auch gerichtlich in zahlreichen selbständigen Beweisverfahren und Prozessen. Baurechtsstreitigkeiten gehören zu den komplexesten und umfangreichsten Prozessen. Wir sind in der Lage, uns in technische, komplexe Sachverhalte einzuarbeiten und diese auch gegenüber den Gerichten verständlich darzustellen. Dabei arbeiten wir aktiv und erfolgreich mit Sachverständigen zusammen.
Wir werden auch von führenden Haftpflichtversicherern - außergerichtlich und gerichtlich - beauftragt und vertreten dabei die Interessen von Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmen.
Auch im Rahmen der zunehmend größeren Verbreitung des „BIM“ (Building Information Modelling) stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite. Neu bei der BIM-Methode ist, dass sämtliche am Bau Beteiligten auf ein digitales Bauwerksdatenmodell zugreifen bzw. dieses gemeinsam bearbeiten. Dabei ist dieses Datenmodell nicht auf eine dreidimensionale Darstellung beschränkt, sondern kann um weitere Dimensionen, z.B. eine Zeitschiene erweitert werden. Im Rahmen dessen besteht sowohl in versicherungsrechtlicher Hinsicht als auch bezüglich der Cybersicherheit entsprechender Beratungsbedarf. Hierbei helfen uns unsere Kompetenzen im Versicherungsrecht sowie im Cyberrecht.
Zu den Themen BIM, Haftung und Deckungsfragen hat Rechtsanwalt Kneip u.a. beim Oldenburger BIMTag 2018 Vorträge gehalten.
AKTUELLES
19.09.2018
in
Urteile
in
Versicherungsrecht
Wohngebäudeversicherung. Verjährung von (weiteren) Deckungsansprüchen. Anwendung der Übergangsvorschrift Art. 3 EGVVG
mehr lesen
10.09.2018
in
Urteile
in
Versicherungsrecht
Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungsausschluss Erfüllungsklausel bei Arbeiten an einem Flachdach bei Erstellung einer Dachbegrünung
mehr lesen